§ 328 II Nr. 3 StGB

tob1 am 27. April 2009

“(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

3. eine nukleare Explosion verursacht …”

Verbreitet die frohe Kunde, bevor noch wer aus Unwissenheit bestraft wird!

Für solche und alle die anderen Gesetze, die unsere Straßen sicherer machen… :D

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