§ 328 II Nr. 3 StGB
tob1 am 27. April 2009
“(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
…
3. eine nukleare Explosion verursacht …”
Verbreitet die frohe Kunde, bevor noch wer aus Unwissenheit bestraft wird!
Für solche und alle die anderen Gesetze, die unsere Straßen sicherer machen… :D
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